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Allgemeine 
Geschäftsbedingungen

Stand 11/2026

1 Geltungsbereich | Anbieter | Einbeziehung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der GROW Agency GmbH, Eckernförder Landstraße 16, 24991 Freienwill („GROW“ und/oder „Wir“) und ihren Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

1.2 Es besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Leistungen nur zu besonderen Bedingungen angeboten werden. Es gelten dann im jeweiligen Einzelfall ergänzend zu diesen Bestimmungen die besonderen Bedingungen.

2 Vertragsanbahnung | Zustandekommen des Vertrages 

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich befristet. Die Präsentation unserer Produkte und Dienstleistungen auf unseren Online-Präsenzen stellt kein rechtlich bindendes Angebot unsererseits, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. 

2.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots oder durch unsere Auftragsbestätigung oder dann zustande, wenn wir mit der Ausführung begonnen haben. Nebenabreden und Änderungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

2.3 Soweit wir im Rahmen der Leistungserbringung auf die Leistungen Dritter angewiesen sind, erfolgt der Vertragsschluss unter dem Vorbehalt einer richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Wir informieren den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich. Eine etwaige Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. 

2.4 Wir sind berechtigt, Vorleistungen (Kostenvoranschläge, Vorlagen, Dateien, Entwürfe und sonstige Arbeitsmittel, wie Modelle, Illustrationen und ähnliches), die wir im Rahmen eines Angebotes auf Wunsch des Kunden erbringen, gegenüber dem Kunden abzurechnen, auch wenn es nicht zu einem Vertrag kommt.

3 Vertragsgegenstand | Leistungsarten

3.1 GROW erbringt u.a. Beratungsleistungen, Social‑Media‑Betreuung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Entwicklung von Werbestrategien und Media‑Buying als Dienstleistungen (Bemühensschuld) und Website‑, App‑, Programmierleistungen sowie Werbemittelprojekte als Werkleistungen (Erfolgsschuld). Bei Dienstleistungen erbringt der Anbieter die vereinbarten Leistungen nach anerkannten fachlichen Standards.

3.2 In Abhängigkeit von der vereinbarten Leistung können jeweils besondere Bedingungen gelten.

4 Besondere Bedingungen

4.1 Erbringen wir Beratungsleistungen, z.B. zur Erstellung von Strategien, Budgetplanungen, Social-Media- und Werbekonzepten, erfolgen diese Leistungen auf dienstvertraglicher Basis. Ein Erfolg wird nicht geschuldet.

4.2 Beauftragt uns der Kunde mit der Erstellung von Texten, Grafiken oder Videos, liegt die Ausgestaltung des jeweiligen Werkes sowie die Auswahl des Stils in unserem Ermessen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Soweit der Kunde nach Erstellung des Werkes eine andere Ausgestaltung, einen anderen Stil oder eine andere Wortwahl beansprucht, sind diese Leistungen vom Kunden gesondert zu vergüten, es sei denn, es handelt sich um Leistungen zur Mängelbeseitigung.

4.3 Beauftragt uns der Kunde mit der Betreuung eines Werbekontos (z.B. Google Ads-Konto), richtet sich der Kunde – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – das betreffende Konto selbst beim Anbieter ein. Soweit dies für die Betreuung des Werbekontos notwendig ist, teilt uns der Kunde die Zugangsdaten zum Werbekonto mit. In dem Werbekonto können Sammlungen von Werken (z.B. Anzeigen und Ergebnisse von Keyword-Recherchen), Anzeigen, Strukturen und andere Elemente enthalten sein. Beauftragt der Kunde uns, die Betreuung des Werbekontos auf einen Dritten zu übertragen, sind wir berechtigt, eine Vergütung für unsere Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung zu verlangen.

4.4 Beauftragt uns der Kunde mit der Durchführung von Werbemaßnahmen auf Websites, in internetfähigen Anwendungen und anderen Online-Umgebungen ist, schulden wir die Schaltung dieser Werbemaßnahmen. Geschuldet ist hierbei lediglich die Auslieferung der vereinbarten Art und Anzahl von Werbemaßnahmen. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Platzierung der Werbemaßnahme, auf bestimmte Websites und/oder auf eine bestimmte Dauer der Werbemaßnahme bzw. deren Einblendung. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, hat der Kunde daher auch keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Nutzern, Sichtkontakten je Websites (Page Impressions), Sichtkontakten je Werbemittel (AdImpressions) und Klicks des Werbemittels. Der Kunde hat auch keinen Anspruch auf Konkurrenzausschluss.

4.5 Beauftragt uns der Kunde mit Leistungen zur Suchmaschinenoptimierung, stehen die von uns hierzu zu erbringenden Leistungen in unserem Ermessen, soweit dies mit dem Kunden nicht abweichend vereinbart ist. Bei der Suchmaschinenoptimierung werden wir versuchen, dass die vertraglich vereinbarte Website bei der Eingabe bestimmter vertraglich vereinbarter relevanter Keywords in Suchmaschinen auf einer höheren Position gelistet wird, als dies vor der Suchmaschinenoptimierung der Fall war. Eine bestimmte Suchmaschinen-Platzierung und/oder -Ranking, Reichweite, Performance oder Conversion wird nicht geschuldet. Ist eine bestimmte Suchmaschine nicht vereinbart, beziehen sich unsere Leistungen ausschließlich auf den Diensteanbieter „Google“. Eine Suchmaschinen-optimierung ist ein laufender Prozess, so dass sich Änderungen erst nach bestimmten Zeiträumen einstellen können. Eine Suchmaschinen-Platzierung ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, die ständigen Änderungen der Suchmaschinenbetreiber unterworfen sind und uns im Einzelnen nicht bekannt sind. Im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung arbeiten wir mit Keywords. Widerspricht der Kunde den von uns vorgeschlagenen Keywords nicht innerhalb von 3 Tagen in Textform, gelten diese als freigegeben, soweit wir den Kunden bei Beginn der Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen haben. 

4.6 Soweit Vertragsgegenstand eine Keyword-Recherche ist, legen wir nach unserem Ermessen die Keywords fest. Bei der Keyword-Recherche schulden wir keinen Erfolg. Dies gilt insbesondere für die Auswahl der bestplatzierten Keywords, die Keywords mit einer bestimmten Relevanz und/oder Keywords, die für einen bestimmten Traffic sorgen. Wir sind berechtigt, die Keyword-Recherche automatisiert durch Nutzung von Datenbanken und Tools durchzuführen. Es wird keine bestimmte Art und Weise der Recherche geschuldet. Ebenfalls geschuldet wird keine Aktualisierung der Keywords.

4.7 Ist Gegenstand des Vertrages die entgeltliche Überlassung von Software überlassen wir dem Kunden die im betreffenden Vertrag bezeichnete Software auf einem Server beim Kunden oder einem Server, der über Telekommunikationsnetze, insbesondere das Internet oder VPN-Leitungen erreichbar ist. 

Soweit wir die Software auf einem über Telekommunikationsnetze erreichbaren Server bereitstellen, ist der Übergabepunkt für die Software und ggf. Daten der Routerausgang des Rechenzentrums in dem die Software bereitgestellt wird. Soweit der Vertrag auch die Bereitstellung von Apps, als Software, für mobile Geräte beinhaltet, stellen wir die App in eine Plattform zum Herunterladen von Apps (z.B. in einem App Store) ein. Wir werden die bereitzustellende Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der vom Hersteller oder von uns aktuell angebotenen Version einsetzen, wenn die Aktualisierung der ursprünglich bereitgestellten Software-Version unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Wir sind berechtigt, Änderungen an der Software vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung oder Verbesserung dienen. Dies gilt nicht, wenn die Maßnahmen für den Kunden unzumutbar sind.

Die Herstellung und Aufrechterhaltung der zur Nutzung der Software erforderlichen Hardware beim Kunden oder des Telekommunikationsnetzes sowie die hierfür erforderliche Beschaffung und Bereitstellung notwendiger Hard- und Software wird von uns – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung in Textform – nicht geschuldet. Soweit vertraglich vereinbart, führen wir die Betriebsbereitschaft der Software gegen Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung herbei. Die Verpflichtung zur Überlassung von Software beinhaltet nicht unsere Verpflichtung, den Kunden zu beraten oder einzuarbeiten. Der Kunde erhält kein Bedienungshandbuch oder Dokumentation. Wir können dem Kunden gegen gesonderte Vergütung ein Bedienungshandbuch oder eine Dokumentation bereitstellen. 

Wir schulden die Zurverfügungstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der bereitgestellten Software erzeugten und/oder die zur Nutzung der bereitgestellten erforderlichen Daten nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Gleiches gilt für die Durchführung von Datensicherungen. Uns treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. 

4.8 Beauftragt der Kunde uns mit der Entwicklung und Erstellung einer Website entwickeln wir zunächst ein Konzept für die Website, welches das Design, die geplante Anzahl und die wesentlichen Elemente jeder einzelnen Webseite sowie ihre Verknüpfung untereinander aufzeigt und die beabsichtigte Programmierung festlegt. Für das Konzept der Website einschließlich dem Design verpflichten wir uns zur Vorlage eines Vorschlages. Nach Vorlage des Konzeptes hat der Kunde den Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber uns in Textform freizugeben. Erfolgt keine Freigabe, so haben wir das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen.

4.9 Beauftragt der Kunde uns mit der Erbringung von Beratungsleistungen ist Grundlage neben einem Projektvertrag das vom Kunden an uns auszuhändigende Briefing. Das Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn wir dem Briefing nicht innerhalb von 20 Werktagen widersprechen.

4.10 Wir sind berechtigt, uns zur Ausführung der beauftragten Leistungen der Unterstützung Dritter zu bedienen und Subunternehmer zu beauftragen. Wir stellen sicher, dass die von uns eingeschalteten Dritten oder beauftragten Subunternehmer die erforderliche Qualifikation und Eignung für die auftragsgemäße Ausführung der Leistungen besitzen.

5 Sonstige Rechte und Pflichten von GROW | Leistungsausschlüsse

Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung mit dem Kunden in Textform schulden wir keine

  • Durchführung einer Schulung oder die Erstellung eines Pflichtenheftes oder eines Konzeptes;
  • Beratung über gestalterische Möglichkeiten und mögliche Funktionalitäten von Produkten und Arbeitsergebnissen;
  • Pflege und Aktualisierungen von Softwareprodukten.

6 Mitwirkungs- und weitere Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde wird uns bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in dem dafür notwendigen Umfang unterstützen Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche zur Durchführung des Vertrages notwendigen Materialien, Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel zur Verfügung zu stellen. Die vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Materialien, Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel müssen für die vorgesehene Nutzung geeignet sein, die übliche Beschaffenheit haben und etwaigen Vorgaben und/oder Richtlinien der zur Vertragserfüllung beauftragten Dritten, insbesondere der von uns eingebundenen Dienstleister/Partner und genutzten Plattformen entsprechen.

6.2 Sind die Informationen, Materialien, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel für die Durchführung einer Werbemaßnahme erforderlich, ist der Kunde verpflichtet, diese mindestens 7 Tage vor Durchführung der Maßnahme zu übermitteln.

6.3 Sofern wir dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen o. Ä. zur Verfügung stellen, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine zügige und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde jeweils unverzüglich mitteilen.

6.4 Der Kunde wird unsere Anfragen im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen beantworten und uns alle hierfür erforderlichen Informationen in angemessener Zeit zur Verfügung stellen. Der Kunde übernimmt es überdies als eigenständige Pflicht, folgende Mitwirkungsleistungen termingerecht zu erbringen:

Der Kunde verpflichtet sich, uns mit betreffend die vertraglichen Leistungen vertrautes und qualifiziertes Personal zur Seite zu stellen. Gleiches gilt für vom Kunden beauftragte Dienstleister. Der Kunde wird uns die in seinem Verantwortungsbereich liegenden und zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen technischen Einrichtungen, Anschlüsse, die Versorgung mit Betriebsstoffen (z. B. Strom), Telekommunikationseinrichtungen und sonstige erforderliche Ausstattung zur Verfügung stellen und den erforderlichen Zugang zu Gebäuden, Systemen, Netzen und Anlagen gewähren. 

Die Parteien stimmen darin überein, dass verzögerte und/oder nicht geleistete Mitwirkungshandlungen des Kunden zu einem erhöhten Aufwand bei uns führen können einschließlich der Notwendigkeit, nach Wegfall des Leistungshindernisses die Vorbereitungen für die weitere Leistungserbringung wiederaufzunehmen (z.B. Umplanung eingeplanter Personalressourcen, spätere Bereitstellung erforderlicher Personalressourcen). Verursacht der Kunde durch eine versäumte, verspätete, fehlerhafte oder unzureichende Erfüllung von Mitwirkungspflichten einen erhöhten Aufwand, so ist er verpflichtet, uns diesen nach Aufwand gegen Nachweis gemäß unserer jeweils aktuellen Dienstleistungskonditionen zu vergüten. Die für die Wiederaufnahme unserer Leistungen nach Wegfall des Leistungshindernisses erforderlichen Zusatzzeiten verlängern vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.

6.5 Soweit nicht anders vereinbart, wird der Kunde selbst für die Einstellung von Websites in das World Wide Web und für die Abrufbarkeit der Websites über das Internet Sorge tragen. Wir sind weder zur Bereitstellung von Speicherplatz für die Websites (Hosting) noch zur Beschaffung einer Internet-Domain verpflichtet. Gleiches gilt für die Verschaffung des Zugangs zum Internet.

6.6 Bestehen die vereinbarten Leistungen in der Erstellung von Konzepten oder Analysen oder der Unterstützung des Kunden bei der Ausarbeitung von Konzepten oder Analysen, wird der Kunde die hierfür notwendigen Mitwirkungen erbringen und Maßnahmen zur Umsetzung der Konzepte im Rahmen des wirtschaftlich Angemessenen vornehmen.

6.7 Wir sind berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen. Der Kunde gestattet uns zu diesem Zweck, seinen Namen bzw. die Firma, das Unternehmenslogo, eine kurze Beschreibung des beauftragten Leistungsumfangs sowie eine vom Kunden ausdrücklich freigegebene Kundenstimme zu verwenden. Die Nutzung ist auf die Darstellung der bestehenden oder beendeten Geschäftsbeziehung und der von uns für den Kunden erbrachten Leistungen zu Referenz- und Marketingzwecken, insbesondere zur Veröffentlichung auf unseren Internetseiten, in Präsentationsunterlagen und in unseren Unternehmensprofilen beschränkt.

6.8 Soweit gesetzlich oder vertraglich eine Abnahme vorgesehen ist, ist das Werk binnen einer angemessenen Frist abzunehmen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen. Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn wir dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. In diesem Fall gelten die bereits vorher angebrachten Mängelrügen als Vorbehalt der Rechte des Kunden bei Mängeln. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

6.9 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von unserer Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

6.10 Der Kunde erteilt uns die erforderlichen Zugriffs‑/Verwaltungsrechte für Werbe‑ und Social‑Media‑Konten und teilt uns notwendige Zugangsdaten mit. 

7 Nutzungsrechte

7.1 Der Kunde garantiert, dass er sämtliche erforderliche Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien, Informationen, Inhalten, Daten, Unterlagen und Werbemittel hat und frei darüber verfügen kann. Der Kunde räumt uns sämtliche für die vertragsgegenständliche Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, Leistungsschutzrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung, soweit die Bearbeitung und Umgestaltung unter Wahrung der geistigen Eigenart des Werkes erfolgt, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang, ein. Die Rechteeinräumung umfasst auch das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte anlässlich der Leistungserbringung an Dritte ganz oder teilweise zu übertragen.

7.2 Vorlagen, Dateien, Entwürfe und sonstige Arbeitsmittel, wie Modelle, Illustrationen und ähnliches, die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, verbleiben in unserem Eigentum, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Eine Aufbewahrungs- oder Herausgabepflicht gegenüber dem Kunden besteht nicht. Bei der Erstellung von Software gilt dies auch für den Quellcode und die entsprechende Dokumentation. Im Übrigen erfolgt die Bereitstellung von Software nur für die Dauer des Vertrages, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

7.3 Alle Rechte an den von uns erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere die Urheberrechte, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte, stehen im Verhältnis zum Kunden uns zu. Dies gilt auch, soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeiter des Kunden entstanden sind. Wir sind nicht verpflichtet, offene Dateien oder Layouts an den Kunden herauszugeben, soweit dies nicht in Textform vereinbart wurde. Eine Herausgabe ist durch den Kunden auf Grundlage einer gesonderten Absprache stets zu vergüten. Haben wir dem Kunden offene Dateien oder Layouts zur Verfügung gestellt, bedarf eine Änderung unserer vorherigen Genehmigung.

Bei von uns erbrachten Beratungen erhält der Kunde an den hieraus hervorgehenden Arbeitsergebnissen das einfache und räumlich unbeschränkte Recht, die Arbeitsergebnisse für interne Anwendungen und Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen sowie zu bearbeiten, unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde die vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt hat. Soweit wir bereits vorher in eine Nutzung der Arbeitsergebnisse eingewilligt haben, kann diese Einwilligung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden widerrufen werden. 

Im Übrigen ist unsere Rechteeinräumung stets auf den Zweck des erteilten Auftrages beschränkt; bei zeitlich befristeten Aufträgen über Konzeptionen, Suchmaschinenoptimierungen und vergleichbaren Sachverhalten erfolgt die Rechteeinräumung nur für die Dauer der Beauftragung. Endet das Nutzungsrecht ist der Kunde verpflichtet, das überlassene Werk einschließlich aller Dokumentationsmaterialien und Kopien zurückzugeben, zu löschen und die Löschung nachzuweisen. 

7.4 An von uns dem Kunden vorgestellten Ideen, Konzepten, Entwürfen in Text und/oder Bild, z.B. im Rahmen einer Präsentation, erhält der Kunde keine Nutzungsrechte, soweit nicht etwas anderes in Textform vereinbart ist.

7.5 Wir sind berechtigt, unsere Arbeitsergebnisse, insbesondere Werbemittel, zu signieren. Hierzu haben wir auch Anspruch auf Nennung unseres Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jedem von uns erstellten Arbeitsergebnis. Wir sind berechtigt, diesen Vermerk selbst anzubringen; der Kunde ist nicht berechtigt, diesen ohne unsere Zustimmung zu entfernen. Wir sind berechtigt, die Arbeitsergebnisse sowie Ergebnisse und/oder Auswirkungen anderer Tätigkeiten, insbesondere Case-Studies, jederzeit zu Demonstrationszwecken und als Referenz für unsere Arbeit für Eigenwerbung zu benutzen.

7.6 Erstellen wir für den Kunden Software einschließlich Applikationen für mobile Endgeräte räumen wir dem Kunden bei Überlassung der Software gegen einmalige Vergütung dauerhaft, im Übrigen für die Laufzeit des Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die betreffende Software in dem vereinbarten Umfang selbst bestimmungsgemäß zu nutzen und/oder nutzen zu lassen. Die Höchstzahl der Nutzer, die die Software gleichzeitig nutzen dürfen, ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe des Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden ohne unsere Zustimmung in Textform nicht gestattet, die Software oder Teile davon Dritten zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung in Textform wird der Kunde nicht Eigentümer der Software oder von Datenträgern. 

7.7 Soweit nicht anders in Textform vereinbart, schulden wir nicht die Überlassung oder Herausgabe von Zwischenergebnissen, Teilergebnissen oder Entwürfen.

8 Materialien, Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel des Kunden, Freistellung

8.1 Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien, Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel nicht gegen vertragliche Vereinbarungen, gesetzliche Vorschriften, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen und Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden. Der Kunde garantiert weiterhin, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien, Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel nicht gegen vertragliche Vereinbarungen mit zur Vertragserfüllung beauftragten Dritten verstoßen.

8.2 Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Materialien, Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel allein verantwortlich. Wir sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob diese für die Onlinestellung bzw. Platzierung der Werbung und/oder andere vereinbarte Leistungen verwendet werden dürfen, ob diese rechtmäßig sind oder Rechte Dritter verletzen. Wir behalten uns vor, offensichtlich rechtswidrige Inhalte nicht zu verwenden und insbesondere nicht in Leistungen zu integrieren sowie Werbemittel wegen ihres Inhalts abzulehnen, soweit hierfür sachliche und/oder rechtliche Gründe vorliegen. Die Ablehnung einer Leistungserbringung teilen wir dem Kunden unverzüglich mit.

8.3 Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet, unzulässige Materialien, Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und Links, welche zu Inhalten führen, die gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, jederzeit ganz oder teilweise zu entfernen oder sie so zu verändern, so dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen. Wir sind insbesondere berechtigt, Materialien, Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel nach deren Onlinestellung wieder zu entfernen oder zurückzuziehen, wenn der Kunde nachträglich nicht freigegebene Änderungen der Inhalte der Materialien, Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel vornimmt.

8.4 Der Kunde stellt uns von allen geltend gemachten Ansprüchen, Kosten und Schäden Dritter frei, die dadurch entstehen, dass Materialien, Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel verwendet werden, die unzulässig, rechtswidrig oder mit Rechten Dritter belastet sind. Dies gilt auch für die mit Inhalten des Kunden verknüpften fremde Inhalte und Links. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die hierbei entstehenden Rechtsverfolgungskosten. Sie gilt sinngemäß auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen, welche bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen tätig werden sowie zugunsten der Publisher und sonstigen Unternehmen, welche die Werbemittel auf ihren Medien platzieren.

9 Haftung für Mängel

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen, Leistungen und Arbeitsergebnisse auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln gehören auch die Fälle, in denen eine andere Lieferung, eine andere Leistung oder ein anderes Arbeitsergebnis oder eine zu geringe Menge geliefert wurde. Offensichtliche Mängel sind uns vom Kunden nach Ablieferung oder Zugänglichmachung in Textform zu melden. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen durch den Kunden unverzüglich nach dem Entdecken gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gelten die Lieferungen, Leistungen und Arbeitsergebnisse in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Unberührt bleibt die Pflicht zur Untersuchung und Rüge nach § 377 HGB.

9.2 Soweit eine Sache oder Werkleistung mangelhaft ist, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels, Herstellung eines neuen Werkes oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. 

9.3 Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt werden, ein neues Werk hergestellt werden oder ist die Lieferung einer mangelfreien Sache als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen ist jedoch erst auszugehen, wenn uns im Rahmen von zwei angemessenen Nachbesserungsversuchen hinreichende Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels, der Herstellung einer neuen Sache oder Lieferung eines Ersatzes eingeräumt wurde, ohne dass der vertraglich vereinbarte Erfolg erzielt wurde, wenn die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines Ersatzes unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Dem Kunden steht das Rücktrittsrecht nur zu, wenn er uns in Textform nach dem Fehlschlagen des ersten Nachbesserungsversuch eine Nachfrist von zumindest 4 Wochen für einen zweiten Nachbesserungsversuch gesetzt hat und diese Frist erfolglos verstrichen ist.

9.4 Bei einer unberechtigten Mängelrüge des Kunden, bei der der Kunde das Fehlen eines Mangels mindestens leicht fahrlässig verkannt hat, hat er die uns dadurch entstehenden Kosten zu erstatten.

9.5 Bei Verträgen, die wir zwischen dem Kunden und einem Dritten vermittelt haben, haften wir nicht für mangelhafte Leistungen des Dritten.

9.6 Soweit wir Beratungsleistungen erbringen, stehen wir dafür ein, dass wir die Leistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt erbringen. Ein bestimmter Erfolg wird von uns nicht geschuldet.

10 Allgemeine Haftung und Verjährung

10.1 Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf („Wesentliche Vertragspflichten“). Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Bei einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist unsere Haftung auf den Auftragswert des betreffenden Vertrages beschränkt.

10.2 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen wurde. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.3 Die wechselseitigen Ansprüche der Parteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

10.4 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB und § 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr. Dies gilt nicht, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Unberührt bleiben die Verjährungsfristen nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BGB sowie weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung, insbesondere § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 BGB, §§ 444, 445b, § 634 a Abs. 3 BGB, § 639 BGB, sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch uns erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen trägt der Kunde. Wir sind jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung und/oder Durchführung der von uns erbrachten Leistungen insbesondere die von uns konzipierten Maßnahmen hinzuweisen, sofern uns diese bei unserer Tätigkeit bekannt werden. Erachtet der Kunde für eine durchzuführende Maßnahme eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde die durch die Prüfung verursachten Kosten. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter wegen einer etwaigen Rechtswidrigkeit der von uns erbrachten Leistungen frei, wenn wir auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt haben, nachdem wir dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der Maßnahmen in Textform mitgeteilt haben. 

10.6 Wir haften nicht wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Gleiches gilt für eine patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen der Leistungserbringung gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

10.7 Wir sind berechtigt, zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Systeme oder Anwendungen künstlicher Intelligenz einzusetzen. Sofern wir hiervon Gebrauch machen, werden wir den Kunden darüber informieren. Eine Pflicht zur Offenlegung einzelner eingesetzter Systeme, Modelle, Anbieter, Eingaben oder Verarbeitungsschritte besteht nicht, sofern eine solche Offenlegung nicht gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.

Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung, Veröffentlichung, Weitergabe und sonstige Verwertung der Arbeitsergebnisse in seinem Verantwortungsbereich allein verantwortlich. Dies gilt insbesondere für eine etwa erforderliche Kennzeichnung gegenüber Dritten, die Einhaltung sektorspezifischer Informationspflichten sowie die Prüfung, ob die beabsichtigte Nutzung des Arbeitsergebnisses mit den für den Kunden geltenden gesetzlichen, behördlichen oder berufsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist.

Der Kunde hat uns vor Beginn der Leistungserbringung alle für die Beurteilung der rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen an die Arbeitsergebnisse erforderlichen Informationen mitzuteilen, insbesondere den vorgesehenen Verwendungszweck, den Veröffentlichungsweg, den Empfängerkreis und etwaige Kennzeichnungs- oder Freigabevorgaben. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung oder verwendet er die Arbeitsergebnisse entgegen den von uns mitgeteilten Vorgaben, trägt er die daraus entstehenden Nachteile, soweit wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.

Wir bleiben für die Richtigkeit unserer Angaben zum eigenen Einsatz künstlicher Intelligenz sowie für die Erfüllung der uns treffenden gesetzlichen Pflichten verantwortlich. 

11 Preise und Vergütung

11.1 Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise in Euro und netto zzgl. Mehrwertsteuer. Alle Entgelte richten sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung nach unseren im jeweiligen Angebot in Bezug genommenen Preis- und Konditionenlisten, der jeweils gültigen Preis- und Konditionenliste des Dritten bei Vermittlung von Verträgen sowie den betrieblichen Entgeltsätzen des Dritten sowie etwaiger Verpackungs- und Versandkosten. Zeitentgelte sind auch für Reisezeiten zu zahlen. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten etc. sind zusätzlich nach unseren betriebsüblichen Sätzen zu vergüten. Künstlersozialabgabe, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle und sonstige, auch nachträgliche Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet, soweit diese von uns verauslagt wurden. Nachforderungen nach dem Urheberrechtsgesetz, z.B. gemäß §§ 32, 32a und 32 c UrhG trägt der Kunde.

11.2 Wir haben Anspruch auf Ersatz der erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen und Auslagen, die wir für den Kunden getätigt haben. Dies gilt insbesondere für verauslagte Steuern, Abgaben und Gebühren, mit Ausnahme solcher, die auf unsere Erträge erhoben werden. Im Übrigen trägt der Kunde die auf unsere Leistungen entfallen Steuern, Abgaben und Gebühren selbst.

11.3 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, werden die von uns erbrachten Leistungen auf Stundenhonorarbasis nach Zeitaufwand abgerechnet. Ein Festpreis oder ein Budget muss ausdrücklich vereinbart werden. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, ist ein Mehraufwand, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden, zusätzlich vom Kunden nach Aufwand zu vergüten.

11.4 Soweit vereinbart, steht uns für die Teilnahme an Präsentationen ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

11.5 Kündigt der Kunde den Auftrag vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung oder verlangt er dessen Aufhebung, können wir eine angemessene Schadenspauschale verlangen. Die Pauschale beträgt bis sechs Monate vor Leistungsbeginn 10 %, von weniger als sechs bis drei Monate vor Leistungsbeginn 25 %, von weniger als drei Monaten bis vier Wochen vor Leistungsbeginn 50 %, von weniger als vier bis zwei Wochen vor Leistungsbeginn 80 % und bei weniger als zwei Wochen vor Leistungsbeginn 100 % der auf die noch nicht erbrachten Leistungen entfallenden Vergütung. Die Pauschale wird um ersparte Aufwendungen sowie um Vorteile aus anderweitiger Verwendung unserer Arbeitskraft oder sonstige ersparte Kosten gekürzt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

11.6 Wir sind berechtigt, vor Beginn der Leistungsausführung die Zahlung eines Abschlags in Höhe von 30% auf die vereinbarte Gesamtvergütung zu verlangen.

12 Abrechnung, Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung

12.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist das vertraglich vereinbarte Entgelt im Voraus fällig und vom Kunden zu bezahlen. Andernfalls ist es 14 Tage nach Übergabe des Kaufgegenstandes, Abnahme des Werkes oder nach Leistung der Dienste und Rechnungsstellung fällig. Soweit der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen ausweist, sind jeweils nach Erbringung der Teilleistung Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig. Entgelte für laufende oder wiederkehrende Leistungen werden jeweils monatlich im Voraus abgerechnet und sind sofort fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

12.2 Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei Mängeln der Leistung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

13. Preisanpassungen

13.1 Die in unseren Angeboten genannten Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung geltenden Einkaufspreisen unserer Zulieferer. Ändert ein Zulieferer vor Annahme des Angebots den für die angebotene Ware oder Leistung maßgeblichen Einkaufspreis, sind wir berechtigt, den angebotenen Preis entsprechend anzupassen. Die Anpassung darf ausschließlich in dem Umfang erfolgen, in dem sich der maßgebliche Einkaufspreis tatsächlich verändert hat; sonstige Zuschläge oder eine Erhöhung unserer Gewinnspanne sind ausgeschlossen. Über die Preisänderung werden wir den Kunden vor Vertragsschluss informieren. Der Kunde ist berechtigt, das Angebot innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Mitteilung zu den geänderten Bedingungen anzunehmen oder die Bestellung kostenfrei zurückzunehmen. Preisreduzierungen des Zulieferers werden in gleicher Weise berücksichtigt.

13.2 Soweit zwischen Vertragsschluss und dem vorgesehenen Liefer- oder Leistungstermin unsere Einkaufspreise für die vertragsgegenständlichen Waren oder Leistungen durch eine Preisänderung des jeweiligen Zulieferers nachweisbar steigen, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Die Preisanpassung darf ausschließlich den auf die betroffene Zuliefererleistung entfallenden Kostenanteil erfassen und höchstens dem tatsächlichen prozentualen Umfang der Preisänderung des Zulieferers entsprechen. Soweit unsere Einkaufspreise für die betroffenen Waren oder Leistungen sinken, ist der vereinbarte Preis nach denselben Maßstäben entsprechend herabzusetzen. Für die Anpassung ist die Veränderung des Zuliefererpreises zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem Zeitpunkt maßgeblich, zu dem wir von der Preisänderung des Zulieferers Kenntnis erlangen.

Wir werden den Kunden über eine Preisanpassung unverzüglich in Textform unter Angabe des bisherigen und des neuen Preises, des Zeitpunkts und des Umfangs der Preisänderung des Zulieferers sowie des betroffenen Kostenanteils informieren. Die Preisanpassung wird frühestens ab Zugang dieser Mitteilung wirksam. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 15 % des vereinbarten Preises, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Mitteilung in Textform zu kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang an unserem Geschäftssitz wirksam; für bis dahin bereits erbrachte Teilleistungen bleibt der ursprünglich vereinbarte Preis maßgeblich.

13.3 Der vereinbarte Preis beruht bei Vertragsschluss auf den Kostenbestandteilen Personalkosten, Material-, Lizenz- oder Fremdleistungskosten, Energie-, Transport- und sonstige variable Betriebskosten, Allgemeine Betriebs- und Verwaltungskosten sowie Gewinn- und Risikoanteile. Ändern sich nach Vertragsschluss die in Satz 1 genannten, für die vertragsgegenständlichen Leistungen maßgeblichen Kostenbestandteile, ist jede Partei berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises zu verlangen. Die Preisanpassung darf ausschließlich unseren nachweisbaren Kostenveränderungen entsprechen. Eine Erhöhung zur Erweiterung der Gewinnmarge ist ausgeschlossen. Maßgeblich sind für die jeweiligen Kostenbestandteile die nachweisbaren tatsächlichen Kostenveränderungen beziehungsweise, soweit verfügbar, die Veränderung geeigneter und allgemein zugänglicher Preisindizes des Statistischen Bundesamtes. Interne Kostensteigerungen, die auf einer freiwilligen Änderung der Betriebsorganisation, einer ineffizienten Beschaffung oder einer sonstigen vom Verwender beeinflussbaren unternehmerischen Entscheidung beruhen, berechtigen nicht zur Preiserhöhung. Kostensenkungen sind bei der Berechnung in gleicher Weise zu berücksichtigen wie Kostensteigerungen. Übersteigen die Kostenveränderungen einen Anpassungsbetrag von insgesamt 10 Prozent, kann jede Partei eine Preisanpassung verlangen. Die Anpassung ist der anderen Partei mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitzuteilen und nachvollziehbar zu begründen. Auf Verlangen sind die zugrunde gelegten Kostenveränderungen in angemessenem Umfang nachzuweisen. Die Preisanpassung darf frühestens zum Beginn des auf die Mitteilung folgenden Abrechnungszeitraums wirksam werden. Soweit die Preisänderung zu einer Erhöhung des Preises um mehr als 10 Prozent führt, ist die andere Partei berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung außerordentlich zu kündigen.

14 Laufzeit, Kündigung

14.1 Wird ein Vertrag mit dem Kunden auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.

14.2 Außerordentliche Kündigungen aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei gegen nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder nach dem jeweiligen Vertrag bestehende wesentliche Verpflichtungen verstößt.

14.3 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

15 Abtretung

15.1 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden an einen Dritten ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform zulässig.

15.2 Wir sind berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden unsere Ansprüche an mit uns verbundene Unternehmen abzutreten. Der Kunde ist in einem solchen Fall berechtigt, den Vertrag nach Zugang der Mitteilung über die Abtretung außerordentlich zu kündigen.

16 Datenschutz und Vertraulichkeit

Verarbeiten Parteien personenbezogene Daten im Auftrag, schließen sie vor Beginn der Verarbeitung eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Maßgabe von Art. 28 DS-GVO. Beide Parteien wahren die Betriebs‑ und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei; Subunternehmer dürfen nur mit angemessenem Geheimnisschutz eingesetzt werden.

17 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderer Geschäftsbedingungen

Wir behalten uns vor, diese AGB sowie andere Geschäftsbedingungen, zu ändern. Diese werden, sofern nicht anders vereinbart, von uns gegenüber dem Kunden in Textform bekanntgegeben und Vertragsbestandteil, sofern 

a) der Kunde der Einbeziehung der geänderten Geschäftsbedingungen in Textform zustimmt, oder 

b) wir gegenüber dem Kunden die Änderungen und Ergänzungen spätestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform ankündigen. 

Ist der Kunde mit den Änderungen der Geschäftsbedingungen nicht einverstanden, so kann er mit einer Frist von 1 Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Schriftform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen der Geschäftsbedingungen als von ihm genehmigt. Wir werden den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen der Geschäftsbedingungen auf die Bedeutung der Wochenfrist hinweisen.

18 Schlussbestimmungen

18.1 Für das Vertragsverhältnis und dessen Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

18.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

18.3 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz.